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VG Darmstadt, 15.01.2010 - 5 K 1405/09.DA (3) |
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§ 17a StrRehaG
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Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07
Verfassungsbeschwerde zum Restitutionsverfahren Sommerfeld-Siedlung in …
Auszug aus VG Darmstadt, 15.01.2010 - 5 K 1405/09
Bei der Überprüfung eines Gesetzes auf seine Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste und gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (zuletzt BVerfG, Beschl. v. 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07 -, NVwZ-RR 2009, 985 m. w. N).Er ist zwar auch insoweit an den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden, muss ihn aber bei diesem Regelungsgegenstand lediglich in seiner Bedeutung als Willkürverbot beachten (BVerfG, Beschl. v. 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07 -, NVwZ-RR 2009, 985 [986] m. w. N.).
Als Differenzierungsgrund kommen dabei nicht allein die vom Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich genannten Motive für eine gesetzliche Regelung in Betracht; auch andere objektiv vorhandene Gründe können diese rechtfertigen (BVerfG, Beschl. v. 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07 -, NVwZ-RR 2009, 985 [986]) m. w. N.).
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg
Auszug aus VG Darmstadt, 15.01.2010 - 5 K 1405/09
Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. nur BVerfG, Urt. v. 20.04.2004 - 1 BvR 905/00 -, BVerfGE 110, 274 [291]). - BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Auszug aus VG Darmstadt, 15.01.2010 - 5 K 1405/09
Dem Umfang des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums entspricht die Kontrolldichte bei der verfassungsgerichtlichen Prüfung: Kommt als Maßstab lediglich das Willkürverbot in Betracht, so kann ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG nur festgestellt werden, wenn die Unsachlichkeit der Differenzierung evident ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.01.1993 - 1 BvL 38/92, 1 BvL 40/92, 1 BvL 43/92 -, BVerfGE 88, 87 [96 f.]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1999 - 14 E 91/98
Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 11 N 24.09
Besondere Zuwendung für Haftopfer; Opferrente; besondere Beeinträchtigung in der …
Die Zielsetzung, lebensältere Haftopfer bei pauschalierender Betrachtung mit Blick auf ihr persönliches Lebensschicksal günstiger zu stellen als lebensjüngere, lässt eine offenkundig unsachliche Differenzierung, die Willkürzüge aufweist, nicht erkennen (vgl. ebenso VG Darmstadt, Urteil vom 15. Januar 2010 - 5 K 1405/09.DA (3) -, bei juris, Rz. 17 ff.). - VG Gelsenkirchen, 01.02.2011 - 6 K 111/10
Opferrente; Opferpension; Einkommensgrenze; Einkommen; Rente; Gleichheitssatz
Ebenso schon VG Darmstadt, Urteil vom 15. Januar 2010 - 5 K 1405/09.DA (3) -, Juris. - VG Ansbach, 19.09.2012 - AN 4 K 12.00653
Klage auf die sogen. Opferrente für Haftopfer des SED-Regimes; der Anspruch ist …
Dass damit lebensältere Haftopfer bei pauschalierender Betrachtung mit Blick auf ihr persönliches Lebensschicksal günstiger gestellt werden als lebensjüngere, kann jedenfalls nicht als offenkundig unsachliche Differenzierung und willkürlich angesehen werden (…OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O.; VG Darmstadt, Urteil vom 15.1.2010, 5 K 1405/09; juris).